Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Leitfaden entschieden haben – ein entscheidender Schritt, um Ihr Unternehmen sicher und zukunftsfähig zu machen!

Als kleines Dankeschön möchten wir Ihnen ein exklusives Geschenk überreichen:


Ihr kostenloses Cybersicherheits-Toolkit!

Ihr Geschenk beinhaltet:
  • Checkliste für Ihre IT-Sicherheit: Sofort umsetzbare Maßnahmen zur Optimierung Ihrer Sicherheitsstrategie.
  • E-Book „10 häufige Cyberfallen und wie Sie diese vermeiden“ – Kompakte Tipps für mehr Sicherheit im Alltag.
  • Rabattcode für ein persönliches Sicherheitsaudit: Holen Sie sich professionelle Unterstützung für Ihre Sicherheitsziele.

 

So erhalten Sie Ihr Geschenk:
  1. Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus.

 

Ihren Rabattcode: SICHER10 – gültig für alle Beratungs- und Schulungsangebote, haben wir für Sie abgespeichert und dieser wird bei der nächsten Bestellung/ Beauftragung automatisch angewendet.

Bleiben Sie sicher – und viel Erfolg auf Ihrer Reise zur Cybersicherheit!

Was unsere Kunden sagen

Häufig gestellte Fragen

Um Ihre digitalen Assets zu schützen übernehmen wir u.a. folgende Aufgaben:

  • Risikoanalyse und -bewertung: Wir identifizieren potenzielle Gefahren und Schwachstellen in Ihrer Infrastruktur und bewerten das damit verbundene Risiko. Dies ermöglicht es, präventive Maßnahmen gezielt zu ergreifen.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Wir entwickeln individuelle Sicherheitsstrategien, die auf Ihre spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Dies kann die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Richtlinien) umfassen.
  • Schutz von Daten und Informationen: Wir helfen Ihnen, vertrauliche Informationen und Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies schließt Datenschutz, Zugriffskontrollen und sichere Datenübertragung ein.
  • Schulung und Sensibilisierung: Wir schulen Ihr Personal in Sachen IT-Sicherheit und Datenschutz, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die besten Praktiken verstehen und befolgen. Ein gut geschultes Team ist oft die erste Verteidigungslinie gegen Cyberbedrohungen!
  • Incident Response: Im Falle eines Sicherheitsvorfalls stehen wir Ihnen zur Seite, um den Vorfall zu bewältigen, die Schäden zu minimieren und die Ursache zu ermitteln.
  • Rechtskonformität: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Externer Datenschutzbeauftragte/r: Als externer Datenschutzbeauftragte/r unterstützen wir Sie ganzheitlich bei der Umsetzung und Einhaltung der DSGVO.

Die Häufigkeit, mit der Mitarbeiter zum Thema Informationssicherheit und Datenschutz geschult werden sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art Ihres Unternehmens, die Art der Daten, die Sie verarbeiten und die sich ständig ändernden Bedrohungen in der digitalen Welt. Es gibt hier einige bewährte Richtlinien:

  • Regelmäßige Schulungen: In den meisten Fällen sollten Mitarbeiter regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, zu Informationssicherheit und Datenschutz geschult werden. Dies ermöglicht es, Grundprinzipien aufzufrischen und aktuelle Bedrohungen zu behandeln.
  • Situative Schulungen: Mitarbeiter sollten zusätzlich geschult werden, wenn sich die Unternehmensrichtlinien ändern, neue Datenschutzgesetze in Kraft treten oder wenn neue Technologien oder Systeme eingeführt werden.
  • Bei Neueinstellungen: Neue Mitarbeiter sollten bei Eintritt ins Unternehmen umgehend geschult werden, um sicherzustellen, dass sie von Anfang an die richtigen Sicherheitsgewohnheiten entwickeln.
  • Im Umgang mit neuen Aufgaben: Wenn Mitarbeiter neue Aufgaben oder Verantwortlichkeiten übernehmen, die den Umgang mit sensiblen Daten beinhalten, sollten sie entsprechend geschult werden.
  • Nach Sicherheitsvorfällen: Nach Sicherheitsvorfällen oder Verstößen sollte eine umgehende Schulung erfolgen, um sicherzustellen, dass ähnliche Probleme in Zukunft vermieden werden.
  • Sensibilisierungskampagnen: Abgesehen von formellen Schulungen können Sie regelmäßige Sensibilisierungskampagnen, wie etwa kurze, prägnante Sicherheitshinweise, Mitarbeiter dazu ermutigen, Sicherheit zu einem integralen Bestandteil ihres täglichen Handelns zu machen.

Dabei sollten Sie beachten, dass Informationssicherheit und Datenschutz keine einmaligen Angelegenheiten sind, sondern kontinuierliche Bemühungen erfordern. Die genaue Häufigkeit der Schulungen sollten i n Abstimmung mit den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen Ihres Unternehmens festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter stets zu informiert und geschult sind, Ihre Unternehmensdaten zu schützen.

Cyberangriffe und Datenschutzverletzungen sind in Deutschland erst zu nehmende Vorfälle, die erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen können. 

  • Bußgelder nach der DSGVO: Bei Verstößen gegen die DSGVO, insbesondere Datenschutzverletzungen, können empfindliche Geldstrafen verhängt werden. Die Höhe der Strafen kann von einigen tausend Euro bis zu mehreren Millionen Euro reichen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Zivilrechtliche Klagen: Geschädigte können Schadensersatzklagen einreichen, um finanzielle Entschädigung für erlittene Verluste, wie Datenverlust oder Rufschädigung, zu fordern. 
  • Behördliche Anordnungen und Verfügungen: Datenschutzbehörden und Aufsichtsbehörden können Anordnungen erlassen, die die Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen und die Behebung von Datenschutzverletzungen erfordern. Unternehmen müssen diesen Anweisungen Folge leisten.
  • Verlust des Kundenvertrauens und Rufschädigung:  Ein Cyberangriff oder eine Datenschutzverletzung kann erhebliche Auswirkungen auf das Ansehen und das Vertrauen Ihres Unternehmens haben. Dies kann langfristige wirtschaftliche Folgen haben, da Kunden und Partner (Lieferanten) möglicherweise das Vertrauen in Ihre Sicherheitsmaßnahmen verlieren.

Entscheidend ist zu beachten, dass die genaue Höhe der Strafen und rechtlichen Konsequenzen von einigen Faktoren abhängt, einschließlich die Schwere des Verstoßes, der Art der Daten die betroffen sind und der Reaktion des betroffenen Unternehmens. Um sich vor rechtlichen Problemen zu schützen, ist es wichtig, strenge Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, Datenschutzrichtlinien zu befolgen und auf aktuelle Gesetze und Vorschriften im Bereich Datenschutz und Cybersicherheit zu achten.

Bei einem Cyberangriff in Deutschland sind Unternehmen unter bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet, bestimmte Meldungen an relevante Behörden vorzunehmen. 

  • Datenschutzverletzung gemäß DSGVO: Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, Datenschutzverletzungen zu melden, wenn sie eine „nicht autorisierte Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung von oder den unbefugten Zugang zu personenbezogene Daten“ feststellen. Die Meldung muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Feststellung des Vorfalls an die Zuständige Datenschutzbehörde erfolgen.
  • Meldepflicht nach dem IT-Sicherheitsgesetz: Für Unternehmen, die als „kritische Infratrukturen“ (KRITIS) gelte, gibt es im IT-Sicherheitsgesetz spezifische Meldepflichten im Falle von Cyberangriffen oder Sicherheitsvorfällen. Diese Meldungen erfolgen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und müssen innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
  • Strafanzeigen bei Cyberkriminalität: Wenn der Cyberangriff auf strafrechtliche Aktivitäten hindeutet, wie etwa Datendiebstahl, Erpressung oder Sabotage, sollte das Unternehmen Strafanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Dies ist wichtig, um die Strafverfolgung der Täter zu unterstützen.

Die genauen Meldungspflichten können je nach Bundesland und Branche variieren. Es ist jedoch ratsam, sich vorher gut über die aktuellen Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen zu informieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen. Die rechtzeitige und korrekte Meldung von Cyberangriffen ist entscheidend, um sowohl die eigenen Interessen als auch die der Betroffenen zu schützen und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

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Datenschutz
admindieitsb

🔍 𝗕𝗮𝗿𝗿𝗶𝗲𝗿𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶𝗵𝗲𝗶𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝗪𝗲𝗯𝘀𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 – 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁. 𝗦𝗶𝗻𝗱 𝗦𝗶𝗲 𝘃𝗼𝗿𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝗲𝘁?

𝗔𝗯 𝗱𝗲𝗺 𝟮𝟴. 𝗝𝘂𝗻𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗲𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗲𝗿𝗻𝘀𝘁:
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein. Wer nicht handelt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und vor allem den Ausschluss von potenziellen Kunden.

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Cybercrime ist in den letzten Jahren zu einer immer bedrohlicheren Realität für Unternehmen in Deutschland geworden, dabei wird keine Rücksicht auf die Unternehmensgröße genommen. Aktuelle Daten zeigen, dass diese Form von Kriminalität rasant wächst und schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft hat.

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