𝗔𝗯 𝗱𝗲𝗺 𝟮𝟴. 𝗝𝘂𝗻𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗲𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗲𝗿𝗻𝘀𝘁:
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein. Wer nicht handelt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und vor allem den Ausschluss von potenziellen Kunden.
